Das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für dementiell Erkrankte als selbst organisierte Lebensgemeinschaft basiert entsprechend dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auf der Selbstbestimmung der Bewohner.

 

Die Mieter schließen sich in einem Gremium der Selbstbestimmung zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Soweit die Mieter ihre Interessen und Rechte nicht mehr selbst vertreten können, nehmen ihre gesetzlichen Vertreter oder Abgesandte diese Aufgabe wahr.

 

Das Gremium ist verantwortlich für alle das Alltagsleben der Bewohnerschaft betreffenden Angelegenheiten.

 

Das Gremium der Selbstbestimmung trifft sich mindestens 4 Mal pro Kalenderjahr. Die Teilnahme am Gremium ist für jede Mietpartei verpflichtend.