Wenn Sie wohlBEDACHT e.V. regelmäßig mit einem Geldbetrag unterstützen wollen, ist die Fördermitgliedschaft eine gute Möglichkeit. Bitte wenden Sie sich an uns. Wir schicken Ihnen gerne einen Antrag auf Fördermitgliedschaft zu.

 

Auszug aus unserer Vereinssatzung:

Fördermitglied können gemäß unserer Vereinssatzung §7, Abschnitt2 sowohl natürliche als auch juristische Personen auf Antrag werden, die sich nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen, insbesondere mit einem regelmäßigen finanziellen Beitrag, mindestens aber dem Mitgliedsbeitrag (€ 40,-).

Fördermitglieder sind nicht stimm-und antragsberechtigt, haben aber auf Mitgliederversammlungen das Anwesenheits- und Rederecht. Die Antragstellung auf Fördermitgliedschaft erfolgt schriftlich und wird vom Vorstand entschieden.